Waren Seebestattungen früher nur Menschen vorbehalten, die eine besondere Verbindung zur See hatten wie z.B. Seeleute und die diese besondere Verbindung auch entsprechend belegen konnten, stellt die „Ausnahmeregelung zur Befreiung von der Friedhofspflicht“ heutzutage eigentlich nur noch eine Formalität dar. Somit ist die Seebestattung durchaus zur einer Normalität geworden.
Eine Seebestattung ist nur im Bereich des Küstenmeeres über „rauem Grund“ möglich, d.h. in einem küstennahen Gebiet, in dem weder gefischt noch Wassersport betrieben wird. In Binnengewässern ist diese Bestattungsart grundsätzlich nicht möglich.
Eine Seebestattung setzt immer eine vorangegangene Einäscherung der oder des Verstorbenen voraus. Genau wie bei jeder anderen Feuerbestattung kann vor der Kremierung eine Abschiednahme am Sarg organisiert werden.
Bei der Trauerfeier ist zu überlegen, ob alle Trauergäste die Möglichkeit haben, mit an die See zu fahren und dort auf dem Schiff einer Trauerfeier beizuwohnen. Ansonsten empfiehlt es sich, vor der eigentlichen Seebestattung eine Trauerfeier an der Urne oder am Sarg abzuhalten, damit die Verwandten und Freunde die Gelegenheit bekommen, Abschied zu nehmen.
Die Seebestattung kann als sogenannte stille Seebestattung ohne Begleitung von Angehörigen durchgeführt werden. Da hierbei mehrere Urnen während einer Bestattungsfahrt dem Meer übergeben werden, ist diese Form der Seebestattung in der Regel recht günstig.
Bei der Mitfahrt von Angehörigen wird eine einzelne Bestattungsfahrt durchgeführt, was den Mehrpreis durch den gesteigerten Aufwand erklärt.
Während einer Begleitenden Seebestattung fährt das Schiff mit den Angehörigen hinaus bis zur vorgesehenen Stelle. Dabei ist die Flagge auf Halbmast gesetzt. Während der Fahrt zur Beisetzungsstelle kann auf dem Schiff eine kleine Trauerfeier zelebriert werden, häufig werden dabei seemännische Lieder gespielt. Hat das Schiff dann die Beisetzungsstelle erreicht, begeben sich alle Gäste nach draußen, wo der Kapitän eine kurze Ansprache hält. Dann wird das Achtglas geschlagen, welches einen symbolischen Wachwechsel (eine Persönlichkeit des Lebens geht und übergibt der Nachwelt die Wache) einläutet. Im Anschluss wird die Urne der See übergeben.
Als letzte Ehrerweisung gegenüber der oder dem Verstorbenen zieht das Schiff einen Kreis um die Beisetzungsstelle und kehrt anschließend zum Hafen zurück. Dabei wird die Flagge von Halbmast wieder auf Vollmast gesetzt und drei lange Signaltöne erklingen zum Abschied.
Die Bestattung wird mit exakter Positionsangabe ins Logbuch eingetragen; einen entsprechen-den Logbuchauszug sowie eine Seekarte mit Positionsangabe können die Angehörigen auf Wunsch erhalten.
Viele Reedereien bieten sogenannte Gedenkfahrten an, bei denen Angehörige auch später zur Erinnerung noch einmal zur Beisetzungsstelle fahren können.