Bei der Feuerbestattung wird die oder der Verstorbene in einem schlichten Holz- oder Holzwerkstoffsarg eingebettet und ins Krematorium überführt. Hier findet dann die in den meisten Bundesländern vorgeschriebene sogenannte zweite Leichenschau statt, bei der Gerichtsmediziner die oder den Verstorbenen nochmals begutachten, die bei der ersten Leichenschau, die durch einen Arzt vorgenommen wurde, festgestellten Todesursachen auf Stimmigkeit überprüfen und dann die Genehmigung zur Einäscherung erteilen. Dies ist deshalb sinnvoll, da bei einer späteren Anzweiflung der Todesursache eine nachträgliche Untersuchung nach der Einäscherung nicht mehr möglich ist.
Wird von den Angehörigen noch eine Abschiednahme am Sarg gewünscht, kann diese vor der Einäscherung im Krematorium oder in einem speziellen Abschiednahmeraum beim Bestatter erfolgen.
Üblich ist auch eine Trauerfeier am (geschlossenen) Sarg, die sogenannte Sargfeier, und eine spätere Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis. Diese Sargfeier kann in der Kapelle eines Friedhofs, der Kirche einer Gemeinde, in der Feierhalle des Krematoriums oder in einem anderen geeigneten Raum stattfinden.